Ab sofort dürfen ambulante Termine mit einer Begleitperson wahrgenommen werden

Bei ambulanten Vorstellungs-, Untersuchungs- oder Gesprächsterminen ist ab sofort eine Begleitperson erlaubt. Die Begleitperson muss nach der 3G Regel den Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder einen Test (nicht älter als 24 Stunden) erbringen. Dies gilt nicht für Termine in der Chirurgischen Ambulanz und der Internistischen Aufnahmestation (IAS).

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