Besuchsregelungen werden zum 1. März angepasst – weiterhin FFP2-Maskenpflicht bis 7. April

Auch das Städtische Krankenhaus Kiel passt mit dem Auslaufen der Corona-Testverordnung des Bundes zum 1. März und des Landes zum 7.4. die Besuchsreglungen an.

Konkret heißt das, dass Besucher*innen ab 1. März keinen Antigenschnelltest mehr vorlegen müssen. Darüber hinaus gelten die Besuchszeiten aus der Zeit vor der Pandemie, d.h. Besuche sind dann wieder täglich bis 20 Uhr möglich. Andere Zeiten sollten wie früher auch mit den Kliniken abgesprochen werden. Die Anzahl der Besucher*innen und die Dauer des Besuches sind nicht mehr beschränkt.

Es gilt bis 7. April eine FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher*innen und Beschäftigten.

Weitere Artikel

„Das Rauchfrei-Programm“: Endlich mit dem Rauchen aufhören? Wir helfen Neujahrsvorsatz umzusetzen – Kursstart am 19. Januar

In Deutschland rauchen ungefähr 18 Millionen Menschen. Davon sterben jedes Jahr mehr als 100.000 Menschen an den Folgen

Mehr erfahren
Neuer kostenloser Kurs zur Pflege von Angehörigen mit Demenz startet am 14. Januar 2026

Das Städtische Krankenhaus Kiel bietet pflegenden Angehörigen auch im neuen Jahr regelmäßig kostenlose Kurse für die Pfl

Mehr erfahren
Veranstaltungskalender „Einfach gut informiert“ für das 1. Halbjahr 2026 erschienen

Der Veranstaltungskalender „Einfach gut informiert“ ist erschienen. Er ist gültig für das erste Halbjahr 2026 und richte

Mehr erfahren
Dankeschön Feuerwehr Kiel - Höhenretter*innen werden zu Superheld*innen und besuchen mit dem Weihnachtsmann die Kinderstation im Städtischen Krankenhaus Kiel

Erneut gab es einen außergewöhnlichen Einsatz für die Kieler Berufsfeuerwehr:  Superhelden wie Batman, Popeye und Superm

Mehr erfahren