Besuchsregelungen werden zum 1. März angepasst – weiterhin FFP2-Maskenpflicht bis 7. April

Auch das Städtische Krankenhaus Kiel passt mit dem Auslaufen der Corona-Testverordnung des Bundes zum 1. März und des Landes zum 7.4. die Besuchsreglungen an.

Konkret heißt das, dass Besucher*innen ab 1. März keinen Antigenschnelltest mehr vorlegen müssen. Darüber hinaus gelten die Besuchszeiten aus der Zeit vor der Pandemie, d.h. Besuche sind dann wieder täglich bis 20 Uhr möglich. Andere Zeiten sollten wie früher auch mit den Kliniken abgesprochen werden. Die Anzahl der Besucher*innen und die Dauer des Besuches sind nicht mehr beschränkt.

Es gilt bis 7. April eine FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher*innen und Beschäftigten.

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