An das Infektionsschutzgesetz angepasste Zugangsregelungen für Besucher*innen, ambulante Patient*innen und Begleitpersonen

Das Städtische Krankenhaus Kiel hat seine Zugangsregelungen für Angehörige, Begleitpersonen und ambulante Patient*innen gemäß des aktuellen Infektionsschutzgesetztes angepasst. Im Städtischen gelten ab 29. November folgende Regelungen:

Für Besucher*innen und Begleitpersonen gilt die 2G+ Regelung, d.h. das Städtische kann nur mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung sowie zusätzlich einem maximal 24 Stunden alten Antigenschnelltest bzw. max. 48 Stunden alten PCR-Test betreten werden. Die Besucheranzahl reduziert sich täglich auf eine*n Besucher*in je Patient*in. Die Besuchszeit beträgt maximal eine Stunde für das Zeitfenster 15 bis 19 Uhr.

Alle Patient*innen, die geplant ambulant oder zu Terminabsprachen ins Städtische Krankenhaus kommen, müssen ab Montag, 29. November, einen max. 24 Stunden alten negativen Antigenschnelltest oder auch ein max. 48 Stunden alten PCR Test vorlegen, unabhängig, ob die Person geimpft, genesen oder ungeimpft ist.

Diese Regelungen gelten nicht für Notfallpatient*innen und Schwangere (und deren Begleitung), die zur Entbindung kommen.

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