Grundsätzliches Besuchsverbot gilt weiterhin mit Ausnahmen für bestimmte Patientengruppen

Für COVID 19 Patienten gilt nach wie vor ein Besuchsverbot im Städtischen Krankenhaus, aber es gibt einige Ausnahmen, die die Besuche anderer Patientengruppen erleichtern. Grundsätzlich gilt: Alle Besucher müssen das Haus über den Haupteingang Chemnitzstraße 33 betreten. Es gibt keinen Zugang über den Eingang Metzstraße. Patienten dürfen Besuch von einer Person täglich erhalten.   Das gilt auch für die Geburtsstation. Die Besuchsdauer beträgt aktuell bis zu zwei Stunden. Allerdings gibt es Zeitfenster für Besuche und diese liegen zwischen 9.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 15.00 und 19.00 Uhr. Für Besuche auf den Intensivstationen gelten wie bisher auch gesonderte Regelungen. Besuche werden hier mit den Stationen direkt abgestimmt.

Alle Besucher müssen die Hygieneregeln beachten und eine Händedesinfektion vornehmen sowie einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der ihnen im Haupteingangsbereich ausgehändigt wird. Namen und Kontaktdaten werden von jedem Besucher im Eingangsbereich notiert. Für den erforderlichen Zeitaufwand bitten wir um Verständnis!

Während Besuch im Patientenzimmer ist, dürfen Patienten keine Speisen und Getränke einnehmen. Der Mund-Nasen-Schutz ist während der gesamten Besuchszeit von Patienten und Besuchern zu tragen.

Wenn Mitarbeiter während einer Besuchszeit das Patientenzimmer betreten, werden alle Besucher aufgefordert, das Zimmer kurzzeitig zu verlassen. Aufgrund der Zimmergröße dürfen sich im Falle von belegten 2-Bett-Zimmern nicht mehr als 4 Personen gleichzeitig im Zimmer aufhalten.

Bei Besuchen von Kindern oder Patienten auf der Palliativstation geht die Besuchsdauer ggf. über zwei Stunden hinaus. Ansonsten gilt auch hier die maximale Personenanzahl im Zimmer und die Regelungen zum Mund-Nasen-Schutz.

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