Besuchsregelungen weiter gelockert

Das Städtische Krankenhaus Kiel lockert die Besuchsregelungen für ungeimpfte Besucher*innen. Ab sofort dürfen diese mit Nachweis eines offiziellen negativen Antigenschnelltest, nicht älter als 24 Stunden, ihre Zu- und Angehörigen besuchen. Auch geimpfte Besucher*innen müssen weiterhin einen offiziellen negativen Antigenschnelltest vorlegen. Besuche sind täglich zwischen 15 und 19 Uhr für maximal eine Stunde durch eine Person möglich.

Was die Besuchszeiten angeht, gelten Ausnahmen für bestimmte Patientengruppen, für die jedoch vorab eine Erlaubnis bei der ärztlichen Leitung oder einer Vertretung eingeholt werden muss. Dies betrifft folgende Patientengruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, hier ist der Besuch der Eltern möglich, auch beide Elternteile gleichzeitig
  • Palliativstation
  • Sterbende
  • Geburtshilfe, Väter dürfen egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft mit negativem Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden oder einem negativen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden zur Geburt in den Kreißsaal. Geimpfte Väter dürfen mit negativem Antigenschnelltest oder PCR-Test auf die Wöchnerinnenstation. Familienzimmer bleiben bei ausreichenden Kapazitäten in Betrieb.
  • Hilfsbedürftige Patient*innen dürfen bei ambulanten Behandlungen von zwingend notwendigen Bezugspersonen begleitet werden.
  • Alle Besucher*innen müssen das Haus über den Haupteingang Chemnitzstraße 33 betreten. Es gibt weiterhin keinen Zugang über den Eingang Metzstraße.


Für ambulante Patient*innen der Praxis für Physiotherapie und Bewegungsbad gilt 2 G, d.h. sie müssen eine vollständige Impfung nachweisen oder dass sie genesen sind. Ein negativer Antigenschnelltest ist nicht mehr erforderlich.

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