Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise für Instagram-Gewinnspiele des Städtischen Krankenhauses Kiel
Stand: März 2025
Die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH, Chemnitzstraße 33, 24116 Kiel, nachfolgend Städtisches Krankenhaus Kiel genannt, verlost die auf der Instagram-Seite (www.instagram.com/staedtischeskrankenhaus_kiel) genannten Gewinne. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der/die Nutzer*in mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
Gewinnspielveranstalter und Freistellung von Instagram Das Gewinnspiel wird durchgeführt von der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH, Chemnitzstraße 33, 24116 Kiel. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram. Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Instagram organisiert, unterstützt oder gesponsert. Informationen der Teilnehmenden werden nicht an Instagram, sondern an das Städtische Krankenhaus Kiel übermittelt.
Was wird verlost? Verlost wird der auf der Instagram-Seite des Städtischen Krankenhauses Kiel (www.instagram.com/staedtischeskrankenhaus_kiel) im Gewinnspiel-Beitrag genannte Artikel. Eine Barauszahlung des Gewinns und eine Übertragung des Gewinns an Dritte sind ausgeschlossen.
Wie kann ich am Gewinnspiel teilnehmen? Die Teilnahme am Gewinnspiel findet auf der Instagram-Seite des Städtischen Krankenhauses Kiel unter der URL www.instagram.com/staedtischeskrankenhaus_kiel statt. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die im Gewinnspiel-Beitrag genannten Bedingungen erfüllt werden. Der Preis wird unter allen Teilnehmenden verlost. Postalische Zusendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Über welchen Zeitraum findet das Gewinnspiel statt? Das Gewinnspiel startet nach der Veröffentlichung des Gewinnspiel-Beitrags auf der Instagram-Seite www.instagram.com/staedtischeskrankenhaus_kiel und endet mit dem im Gewinnspiel-Beitrag genannten Datum.
Wer kann am Gewinnspiel teilnehmen? Am Gewinnspiel teilnehmen kann jede volljährige natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur im eigenen Namen möglich. Jede Person ist jeweils nur einmal dazu berechtigt, am Gewinnspiel teilzunehmen. Gewinnspielvereine und automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
Wer ist von der Gewinnspielteilnahme ausgeschlossen? Von der Gewinnspielteilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Städtisches Krankenhauses Kiel GmbH und ihrer Tochtergesellschaften sowie Mitarbeitende möglicherweise beteiligter Unternehmen. Darüber hinaus ist das Städtische Krankenhaus Kiel berechtigt, einzelne Personen von der Gewinnspielteilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. der Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, vorliegen.
Wie wird der/die Gewinner*in ermittelt? Unter allen Gewinnspiel-Teilnehmenden wird der/die Gewinner*in vom Städtischen Krankenhaus Kiel in einem Zufallsverfahren ermittelt.
Wie erfährt der/die Gewinner*in, dass er/sie gewonnen hat? Der/die Gewinner*in wird nach Beendigung des Gewinnspiels unter allen Teilnehmenden ausgelost. Den/die Gewinner*in geben wir in unserer Instagram-Story bekannt. Ggf. werden wir den/die Gewinner*in zusätzlich über eine Privatnachricht auf den Gewinn hinweisen. Wir bitten den/die Gewinner*in daraufhin, uns seine/ihre Kontaktdaten zuzusenden. Entweder per Privatnachricht über unsere Instagram-Seite oder per E-Mail an socia.media@krankenhaus-kiel.de.
Wie erhält der/die Gewinner*in seinen/ihren Gewinn? Mit Benachrichtigung über den Gewinn der Verlosung wird der/die Gewinner*in dazu aufgefordert, dem Städtischen Krankenhaus Kiel seine/ihre Kontaktdaten zu übermitteln. Daraufhin wird mit dem/der Gewinner*in die Übersendung oder Übergabe des Gewinns vereinbart. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist allein der/die Gewinner*in verantwortlich.
Was passiert, wenn sich der/die Gewinner*in nach der Gewinnbenachrichtigung nicht meldet? Sollte sich der/die Gewinner*in nicht innerhalb von 72 Stunden nach Gewinnbekanntgabe per Direktnachricht oder E-Mail melden, verfällt der Gewinn. Daraufhin wird erneut ausgelost. Das gleiche gilt auch für den Fall, dass der/die Gewinner*in dem Städtischen Krankenhaus Kiel falsche Kontaktdaten zusendet, da so die Zusendung oder Übergabe des Gewinns nicht möglich ist.
Vorbehaltsklausel Das Städtische Krankenhaus Kiel behält sich vor, das Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen zu verändern, zu unterbrechen oder zu beenden. Das Städtische Krankenhaus Kiel wird davon jedoch nur dann Gebrauch machen, wenn aufgrund höherer Gewalt oder aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht garantiert werden kann. Das Städtische Krankenhaus Kiel haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Gründe herbeigeführt wurden, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Städtischen Krankenhauses Kiel liegen. In begründeten Fällen kann der Gewinn durch einen gleichwertigen Preis ersetzt werden.
Datenschutzbestimmungen Die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH, Chemnitzstraße 33, 24116 Kiel, als Gewinnspiel-Veranstalterin speichert und verwendet die erhobenen Daten ausschließlich für die Abwicklung des Gewinnspiels. Zu diesen Daten gehören z. B. der Instagram-Account oder die Kontakt- und Adressdaten des Gewinners/der Gewinnerin. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Erfüllung des durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel bestehenden Schuldverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO). Der Datenverarbeitung kann jederzeit gegenüber dem Städtischen Krankenhaus Kiel (social.media@krankenhaus-kiel.de) widersprochen werden. Das Städtische Krankenhaus Kiel weist darauf hin, dass im Falle eines Widerspruchs die weitere Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen ist. Weitere Informationen bitten wir unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen: www.krankenhaus-kiel.de/datenschutz. Datenschutzbeauftragter ist Dr. Andreas Höpken, Chemnitzstr. 33, 24116 Kiel, Deutschland.
Sonstiges Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zwecke der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Das Städtische Krankenhaus Kiel behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu verändern.