Städtisches Krankenhaus Kiel
Chemnitzstraße 33
Kiel,
24116,
SH,
Germany
Aufgrund der hohen Infektionszahlen mit COVID-19 in Kiel gilt im Städtischen Krankenhaus ab 10.01.22 ein generelles Besuchsverbot. Es gelten Ausnahmen für bestimmte Patientengruppen, für die jedoch vorab eine Erlaubnis bei der/dem jeweiligen Chefärzt*in oder einer Vertretung eingeholt werden muss.
Die Ausnahmeregelung zum Besuchsverbot gilt für folgende Patientengruppen:
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: beide Eltern dürfen ihr krankes Kind begleiten oder zu diesem auf die Station. Für alle anderen besteht ein Besuchsverbot. Eltern müssen einen tagesaktuellen Test mitbringen (3G+) egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft. Bei geplanter Mitaufnahme der Eltern ist ein negativer PCR-Test vom Vortag (!) notwendig.
- Palliativstation
- Sterbende
- Geburtshilfe: Väter dürfen egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft mit negativem Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden oder einem negativen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden in den Kreißsaal. Geimpfte Väter dürfen mit negativem Antigenschnelltest oder PCR-Test auf die Wöchnerinnenstation. Familienzimmer bleiben bei ausreichenden Kapazitäten in Betrieb.
- Hilfsbedürftige Patient*innen dürfen durch zwingend notwendige Bezugspersonen bei ambulanten Behandlungen begleitet werden.
- Die Praxis für Physiotherapie bleibt für ambulante Patient*innen geöffnet
Grundsätzlich gilt: Alle vom Besuchsverbot ausgenommenen Besucher*innen müssen das Haus über den Haupteingang Chemnitzstraße 33 betreten. Es gibt weiterhin keinen Zugang über den Eingang Metzstraße.
Alle Besucher – vollständig Geimpfte und Genesene - müssen einen offiziell gültigen negativen Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden oder eine negativen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vorlegen. Ungeimpfte haben keinen Zutritt.
Besucher*innen haben während des gesamten Aufenthaltes im Städtischen, insbesondere im Patientenzimmer die Hygieneregeln strikt einzuhalten. Dazu gehört bei Betreten des Hauses die Händedesinfektion und das Tragen einer FFP2-Maske. Wenn Mitarbeiter*innen während einer Besuchszeit das Patientenzimmer betreten, werden alle Besucher*innen aufgefordert, das Zimmer kurzzeitig zu verlassen.
Bei Nichteinhaltung der Regelungen ist das Krankenhauspersonal berechtigt, die Besucher*innen von der Besuchserlaubnis auszuschließen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Sicherheit der Patient*innen und Mitarbeiter*innen so wenig wie möglich zu gefährden.