Städtisches Krankenhaus Kiel
Chemnitzstraße 33 Kiel, 24116, SH, Germany

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Besuchsregelungen werden zum 1. März angepasst – weiterhin FFP2-Maskenpflicht bis 7. April

Auch das Städtische Krankenhaus Kiel passt mit dem Auslaufen der Corona-Testverordnung des Bundes zum 1. März und des Landes zum 7.4. die Besuchsreglungen an.

Konkret heißt das, dass Besucher*innen ab 1. März keinen Antigenschnelltest mehr vorlegen müssen. Darüber hinaus gelten die Besuchszeiten aus der Zeit vor der Pandemie, d.h. Besuche sind dann wieder täglich bis 20 Uhr möglich. Andere Zeiten sollten wie früher auch mit den Kliniken abgesprochen werden. Die Anzahl der Besucher*innen und die Dauer des Besuches sind nicht mehr beschränkt.

Es gilt bis 7. April eine FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher*innen und Beschäftigten.

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Ab 1. Oktober für Besucher*innen wieder FFP2 Maskenpflicht

Für Besucher des Städtischen Krankenhauses Kiel gilt ab 1. Oktober 2022 wieder eine FFP2-Maskenpflicht.
Darüber hinaus müssen Besucher*innen - wie bisher auch - bei Betreten des Hauses einen negativen Antigenschnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

 

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Weitere Lockerungen bei den Corona-Regeln

Besucher müssen bei Betreten des Städtischen Krankenhauses einen negativen Antigenschnelltest vorweisen. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Zusätzlich empfehlen wir  eine Maske zu tragen. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie an Veranstaltungen des Städtischen Krankenhauses, beispielsweise im Bildungszentrum, teilnehmen.

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Besuchsregelungen weiter gelockert

Das Städtische Krankenhaus Kiel lockert die Besuchsregelungen für ungeimpfte Besucher*innen. Ab sofort dürfen diese mit Nachweis eines offiziellen negativen Antigenschnelltest, nicht älter als 24 Stunden, ihre Zu- und Angehörigen besuchen. Auch geimpfte Besucher*innen müssen weiterhin einen offiziellen negativen Antigenschnelltest vorlegen. Besuche sind täglich zwischen 15 und 19 Uhr für maximal eine Stunde durch eine Person möglich.

Nähere Informationen finden Sie hier.

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Bewegungs-Bad öffnet wieder für das komplette Kurs-Programm – alle anderen Kursangebote finden wieder regulär statt

In der Praxis für Physiotherapie gilt die 2G Regel. Die Teilnehmer*innen müssen den Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung erbringen und bei Betreten des Städtischen Krankenhauses eine FFP 2 Maske tragen.

Mehr Information erhalten Sie hier.

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Besuchsverbot auf den Stationen GE2 und GE3 ab sofort aufgehoben

Das Besuchsverbot auf den geriatrischen Stationen GE2 und GE3 ist ab sofort aufgehoben. Besuch ist in der Zeit zwischen 15 und 19 Uhr von einer Person wieder möglich. Es gilt weiterhin die 2G+ Regel.

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Besuchsverbot auf den geriatrischen Stationen GE2 und GE3 ab dem 24.03.2022

Aufgrund der aktuell sehr hohen Infektionszahlen gilt ab dem 24.03.2022 ein Besuchsverbot für die geriatrischen Stationen GE2 und GE3. Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer vulnerablen Patientengruppe.

Für die anderen Bereiche bleiben die bestehenden Regelungen erhalten.

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Städtisches Krankenhaus Kiel: Generelles Besuchsverbot aufgehoben

Das Städtische Krankenhaus Kiel hebt das generelle Besuchsverbot zum 14. Februar wieder auf. Ab Montag dürfen Patient*innen täglich zwischen 15 und 19 Uhr für maximal eine Stunde durch eine Person Besuch erhalten.

Wir würden es begrüßen, wenn möglichst immer dieselbe Person zu Besuch kommt. Es gilt weiterhin die 2G+ Regelung, d.h. Besucher*innen müssen nachweislich geimpft oder genesen sein und einen offiziellen negativen Antigenschnelltest oder PCR-Test vorlegen. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Darüber hinaus müssen die Hygieneregeln eingehalten werden. Dazu gehört auch das Tragen von FFP2 Masken. Wenn Besucher*innen die Maske nicht durchgehend tragen, vor allem im Patientenzimmer, darf das Personal diese vom Besuch ausschließen.

Was die Besuchszeiten angeht, gelten Ausnahmen für bestimmte Patientengruppen, für die jedoch vorab eine Erlaubnis bei der/dem jeweiligen Chefärzt*in oder einer Vertretung eingeholt werden muss. Dies betrifft folgende Patientengruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, hier ist der Besuch der Eltern möglich, auch beide Elternteile gleichzeitig
  • Palliativstation
  • Sterbende
  • Geburtshilfe, Väter dürfen egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft mit negativem Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden oder einem negativen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden zur Geburt in den Kreißsaal. Geimpfte Väter dürfen mit negativem Antigenschnelltest oder PCR-Test auf die Wöchnerinnenstation. Familienzimmer bleiben bei ausreichenden Kapazitäten in Betrieb.
  • Hilfsbedürftige Patient*innen dürfen bei ambulanten Behandlungen von zwingend notwendigen Bezugspersonen begleitet werden.
  • Die Praxis für Physiotherapie bleibt für ambulante Patient*innen geöffnet.

Grundsätzlich gilt: Alle Besucher*innen müssen das Haus über den Haupteingang Chemnitzstraße 33 betreten. Es gibt weiterhin keinen Zugang über den Eingang Metzstraße.

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Kreißsaalführungen

Liebe werdende Eltern,

bis auf Weiteres können pandemiebedingt leider keine Kreißsaalführungen stattfinden.

Sie haben aber die Möglichkeit  individuelle Termine zur Geburtsplanung zu vereinbaren. Sollten die Gegebenheiten vor Ort es zulassen, können Sie sich auch einen Kreißsaal anschauen.
Kontakt Terminvereinbarung werktags 8 bis 15 Uhr: 0431 1697-1720.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Geburtshilfliches Team

 

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Städtisches Krankenhaus Kiel: Angepasstes Besuchsverbot mit Ausnahmen

Aufgrund der hohen Infektionszahlen mit COVID-19 in Kiel gilt im Städtischen Krankenhaus ab 10.01.22 ein generelles Besuchsverbot. Es gelten Ausnahmen für bestimmte Patientengruppen, für die jedoch vorab eine Erlaubnis bei der/dem jeweiligen Chefärzt*in oder einer Vertretung eingeholt werden muss.

Die Ausnahmeregelung zum Besuchsverbot gilt für folgende Patientengruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: beide Eltern dürfen ihr krankes Kind begleiten oder zu diesem auf die Station. Für alle anderen besteht ein Besuchsverbot. Eltern müssen einen tagesaktuellen Test mitbringen (3G+) egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft. Bei geplanter Mitaufnahme der Eltern ist ein negativer PCR-Test vom Vortag (!) notwendig.
  • Palliativstation
  • Sterbende
  • Geburtshilfe: Väter dürfen egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft mit negativem Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden oder einem negativen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden in den Kreißsaal. Geimpfte Väter dürfen mit negativem Antigenschnelltest oder PCR-Test auf die Wöchnerinnenstation. Familienzimmer bleiben bei ausreichenden Kapazitäten in Betrieb.
  • Hilfsbedürftige Patient*innen dürfen durch zwingend notwendige Bezugspersonen bei ambulanten Behandlungen begleitet werden.
  • Die Praxis für Physiotherapie bleibt für ambulante Patient*innen geöffnet

Grundsätzlich gilt: Alle vom Besuchsverbot ausgenommenen Besucher*innen müssen das Haus über den Haupteingang Chemnitzstraße 33 betreten. Es gibt weiterhin keinen Zugang über den Eingang Metzstraße.

Alle Besucher – vollständig Geimpfte und Genesene - müssen einen offiziell gültigen negativen Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden oder eine negativen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vorlegen. Ungeimpfte haben keinen Zutritt.

Besucher*innen haben während des gesamten Aufenthaltes im Städtischen, insbesondere im Patientenzimmer die Hygieneregeln strikt einzuhalten. Dazu gehört bei Betreten des Hauses die Händedesinfektion und das Tragen einer FFP2-Maske. Wenn Mitarbeiter*innen während einer Besuchszeit das Patientenzimmer betreten, werden alle Besucher*innen aufgefordert, das Zimmer kurzzeitig zu verlassen.

Bei Nichteinhaltung der Regelungen ist das Krankenhauspersonal berechtigt, die Besucher*innen von der Besuchserlaubnis auszuschließen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Sicherheit der Patient*innen und Mitarbeiter*innen so wenig wie möglich zu gefährden.