Stationäre Behandlung

Informationen zur Aufnahme keyboard_arrow_down

Anmeldung

Für die Anmeldung benötigen Sie im Normalfall eine Einweisung eines niedergelassenen Arztes. Bitte bringen Sie neben diesem Formular Ihre gültige Versichertenkarte, als Privatpatient Ihre Klinik-Card, sowie den Personalausweis mit.

An der Information im Bereich des Haupteingangs erhalten Sie Auskunft über die für Sie zuständige Aufnahme.

Im Rahmen der administrativen Aufnahme wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Darin enthalten sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB), der DRG-Entgelttarif sowie der Hinweis auf die Zuzahlung für gesetzlich Krankenversicherte. Diese Zuzahlung beträgt zurzeit 10 Euro pro Kalendertag der stationären Behandlung für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.

Weitere Informationen bietet Ihnen die Checkliste „Krankenhausaufenthalt“.

Wahlleistungen keyboard_arrow_down

Jeder Patient hat die Möglichkeit Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen.

Sie sollten jedoch vor Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung abwägen, ob und inwieweit die Leistungen von Ihrer privaten (Zusatz-)Versicherung bzw. durch Beihilfeleistungen abgedeckt sind. Patienten mit einer privaten Krankenvollversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung werden im Rahmen des individuell vereinbarten Versicherungsumfangs gesonderte Leistungen erstattet.

Dazu können folgende Wahlleistungen gehören:

  • Behandlung durch den Chefarzt. Die Wahl der chefärztlichen Betreuung gilt für alle an Ihrer Behandlung beteiligten Chefärzte und kann nicht auf einzelne Chefärzte beschränkt werden. Sie erhalten aus allen beteiligten Abteilungen (Labor, Röntgen usw.) eine gesonderte Rechnung des jeweiligen Chefarztes.
  • Unterbringung in einem Einbettzimmer (ohne medizinische Notwendigkeit).
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson (ohne medizinische Notwendigkeit).

Bitte prüfen Sie vor Aufnahme, ob diese Leistungen durch Ihren Vertrag abgedeckt sind. Patienten, bei denen keine Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenversicherung stattfindet, sind Selbstzahler. Wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören, beachten Sie bitte, dass entsprechende Vorauszahlungen zu leisten sind.

Entlassung keyboard_arrow_down

Über den Zeitpunkt der Entlassung entscheidet der behandelnde Arzt. Bei Entlassung aus dem Krankenhaus kann die Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro stationärem Aufenthaltstag an der Kasse entrichtet werden, ansonsten erhalten Sie von unserem Erlösmanagement eine Rechnung nach Hause.

Sollten Sie für Ihre Versicherung eine Bescheinigung über Ihren Aufenthalt im Krankenhaus benötigen, erhalten Sie diese im Erlösmanagement. Auf Wunsch kann eine Patientenquittung über die stationäre Krankenhausbehandlung ausgestellt werden.

Entlassmanagement

Die Entwicklungen im Gesundheitssystem tragen dazu bei, dass Patienten nach kurzen Liegezeiten aus dem Krankenhaus entlassen werden. Für einige Patienten und deren Angehörige stellt dies eine große Herausforderung dar, insbesondere dann, wenn Patienten auch nach dem Krankenhausaufenthalt eine weitere ambulante oder stationäre Versorgung benötigen.

Ab dem 1.10.2017 gelten die Neuregelungen zum Entlassmanagement. Sofern erforderlich, wird hierdurch die sichere Überleitung des Patienten in den häuslichen Bereich oder eine weiterführende Einrichtung sichergestellt. Bereits während der ersten Stunden des stationären Aufenthaltes sowie ggf. im weiteren Verlauf des Aufenthaltes in unserem Hause wird durch ein spezielles Team eingeschätzt, ob ein patientenindividueller Bedarf für ein Entlassmanagement vorhanden ist.

Wir stehen Ihnen dafür gemeinsam mit dem hausinternen Sozialdienst sowie unseren Pflegediagnostikern zur Seite und leisten eine umfangreiche Beratung des Patienten und seiner Angehörigen. Ebenso kümmern wir uns mit Ihnen um die notwendigen Kontakte zu Kranken- und Pflegekassen, Hausärzten sowie weiterversorgenden Einrichtungen.

Bei Bedarf nehmen Sie auch gerne direkt Kontakt mit dem Sozialdienst oder den Pflegediagnostikern auf.

Um diese Hilfestellung gewährleisten zu können, benötigen wir von Ihnen die Einwilligung zur Durchführung des Entlassmanagements. Daher erhalten Sie bereits im Rahmen der Aufnahme die schriftlichen Informationen zum Entlassmanagement und wir fragen die Einwilligung zum Entlassmanagement ab. Sie berechtigt das Krankenhaus dazu patientenbezogene Daten mit anderen Leistungserbringern, wie z.B. Ärzten, Pflegeeinrichtungen, Sanitätshäusern und Kranken- bzw. Pflegekassen auszutauschen.

Ambulante Behandlung

Notfallbehandlung keyboard_arrow_down

Bei Auftreten einer Notfallsituation oder im Falle einer Verletzung steht Ihnen die Notaufnahme unseres Hauses selbstverständlich zur Verfügung.
Bitte bringen Sie –wenn möglich- Ihre elektronische Gesundheitskarte (Krankenversichertenkarte) sowie Ihren Medikationsplan mit.

Ambulanzen keyboard_arrow_down

In der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH bieten wir Ihnen auch eine umfassende, ambulante Versorgung. Zur Behandlung in unseren verschiedenen Ambulanzen benötigen wir je nach Spezialgebiet eine Überweisung Ihres Haus- oder Facharztes, aktuelle Befunde und -sofern vorhanden- den Medikationsplan. Bitte bringen Sie diese Unterlagen zu Ihrem Termin mit.

Eine Liste mit den erforderlichen Unterlagen und Kontakttelefonnummern finden Sie hier.

Sollten Sie weitere Informationen zu den Ambulanzen wünschen, informieren Sie sich gerne auf den Seiten der zuständigen Klinik.

Ambulantes Operieren keyboard_arrow_down

Selbstverständlich führen wir in unserem Hause auch ambulante Operationen (AOP) durch. Hier gehen Sie als Patient nach einer ambulanten Operation am gleichen Tag wieder nach Hause.

Betreutes Schlafen
Sollten Sie nach einem ambulanten Eingriff eine Übernachtung inkl. Essen und Versorgung durch unser Haus benötigen oder wünschen, bieten wir Ihnen gerne unsere Wahlleistung „Betreutes Schlafen“ an. Die Kosten für diese Leistung müssen von Ihnen als Patient/Patientin privat getragen werden und betragen pro Nacht 100 € (brutto).