Stationäre Behandlung
Informationen zur Aufnahme
Anmeldung
Für die Anmeldung benötigen Sie im Normalfall eine Einweisung eines*einer niedergelassenen Arztes*Ärztin. Bitte bringen Sie neben diesem Formular Ihre gültige eGK (elektronische Gesundheitskarte), als Privatpatient*in Ihre Klinik-Card, sowie den Personalausweis mit.
An der Information im Bereich des Haupteingangs erhalten Sie Auskunft über die für Sie zuständige Aufnahme.
Im Rahmen der administrativen Aufnahme wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Darin enthalten sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB), der DRG-Entgelttarif sowie der Hinweis auf die Zuzahlung für gesetzlich Krankenversicherte. Diese Zuzahlung beträgt zurzeit 10 Euro pro Kalendertag der stationären Behandlung für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.
Weitere Informationen bietet Ihnen die CHECKLISTE „Krankenhausaufenthalt“.
Wahlleistungen
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Zu unserem Wahlleistungsangebot gehört:
- Behandlung durch unsere Chefärzt*innen. Die Wahl der chefärztlichen Betreuung gilt für alle an Ihrer Behandlung beteiligten Chefärzt*innen und kann nicht auf einzelne Chefärzt*innen beschränkt werden. Sie erhalten aus allen beteiligten Abteilungen (Labor, Röntgen und so weiter) jeweils eine Rechnung der jeweiligen Chefärzt*innen.
- Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer (ohne medizinische Notwendigkeit).
- Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson (ohne medizinische Notwendigkeit).
Wir empfehlen Ihnen, vor Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung zu klären, ob und inwieweit die Leistungen von Ihrer privaten (Zusatz-)Versicherung beziehungsweise durch Beihilfeleistungen abgedeckt sind.
Entlassung
Über den Zeitpunkt Ihrer Entlassung entscheiden die behandelnden Ärzt*innen. Bei Entlassung aus dem Krankenhaus können Sie die Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro stationärem Aufenthaltstag in unserer Patientenaufnahme entrichten, ansonsten erhalten Sie von unserem Patientenmanagement eine Rechnung nach Hause.
Sollten Sie für Ihre Versicherung eine Bescheinigung über Ihren Aufenthalt im Krankenhaus benötigen, erhalten Sie diese im Patientenmanagement. Auf Wunsch können wir Ihnen auch eine Patientenquittung über die stationäre Krankenhausbehandlung ausstellen.
Entlassmanagement
Das Entlassmanagement ist ein auf den*die Patient*in abgestimmtes Versorgungsmanagement mit dem Ziel, eine lückenlose sektorenübergreifende Versorgung nach der Entlassung sicherzustellen.
Sofern das Entlassmanagement bei Ihnen erforderlich ist, wird hierdurch die sichere Überleitung in den häuslichen Bereich oder eine weiterführende Einrichtung gewährleistet. Bereits während der ersten Stunden des stationären Aufenthaltes sowie gegebenenfalls im weiteren Verlauf des Aufenthaltes in unserem Hause wird durch ein spezielles Team eingeschätzt, ob ein Bedarf für ein Entlassmanagement indiziert ist.
Wir stehen Ihnen dafür gemeinsam mit unserem hausinternen Sozialdienst sowie unseren Pflegediagnostikern*innen zur Seite und bieten Ihnen und Ihren Angehörigen eine umfangreiche Beratung an. Ebenso kümmern wir uns mit Ihnen um die notwendigen Kontakte zu Kranken- und Pflegekassen, Hausärzt*innen sowie weiterversorgenden Einrichtungen.
Bei Bedarf nehmen Sie auch gerne direkt Kontakt mit dem Sozialdienst oder den Pflegediagnostikern*innen auf.
Um diese Hilfestellung gewährleisten zu können, benötigen wir von Ihnen die Einwilligung zur Durchführung des Entlassmanagements. Daher erhalten Sie bereits im Rahmen der Aufnahme die schriftlichen Informationen zum Entlassmanagement und wir fragen die Einwilligung zum Entlassmanagement ab. Sie berechtigt das Krankenhaus dazu patientenbezogene Daten mit anderen Leistungserbringern, wie zum Beispiel Ärzt*innen, Pflegeeinrichtungen, Sanitätshäusern und Kranken- bzw. Pflegekassen auszutauschen.
Ambulante Behandlung
Notfallbehandlung
Bei Auftreten einer Notfallsituation oder im Falle einer Verletzung steht Ihnen die Notaufnahme unseres Hauses 24/7 zur Verfügung.
Bitte bringen Sie - wenn möglich - Ihre eGK (elektronische Gesundheitskarte) sowie Ihren Medikationsplan mit.
Ambulanzen
In der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH bieten wir Ihnen auch eine umfassende, ambulante Versorgung. Zur Behandlung in unseren verschiedenen Ambulanzen benötigen wir je nach Spezialgebiet eine Überweisung Ihres*Ihrer Haus- oder Fachärzt*innen, aktuelle Befunde und - sofern vorhanden - den Medikationsplan. Bitte bringen Sie diese Unterlagen zu Ihrem Termin mit.
Eine Liste mit den erforderlichen Unterlagen und Kontakttelefonnummern finden Sie hier.
Sollten Sie weitere Informationen zu den Ambulanzen wünschen, informieren Sie sich gerne auf den Seiten der entsprechenden Klinik.
Ambulantes Operieren
Selbstverständlich führen wir in unserem Hause auch ambulante Operationen (AOP) durch. Hier gehen Sie als Patient*in nach einer ambulanten Operation am gleichen Tag wieder nach Hause.
Betreutes Schlafen
Sollten Sie nach einem ambulanten Eingriff eine Übernachtung inklusive Essen und Versorgung durch unser Haus wünschen, bieten wir Ihnen gerne unsere Wahlleistung „Betreutes Schlafen“ an. Die Kosten für diese Leistung müssen von Ihnen als Patient*in privat getragen werden und betragen pro Nacht 100 € (brutto).
