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Besuchsverbote aufgehoben - Besuchsregelungen gelten weiter
Besuchsverbote im Zusammenhang mit dem COVID-19-Infektionsgeschehen sind wieder aufgehoben.
Es gelten aufgrund der aktuellen Bestimmung zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie aber nach wie vor eingeschränkte Besuchszeiten:
vormittags 9:00 - 12:00 Uhr ; nachmittags 15:00 - 19:00 Uhr
Besuche nur nachmittags 15.00 - 19:00 Uhr, Chirurgische Stationen, GU 1, GE 1, GE 3, GE 2
Keine Besuche: IAS, Kreißsaal
Ausnahmen: Besuche von Kindern, Patient*innen auf der Palliativstation, Patient*innen auf Intensivstationen, Sterbende. Hierzu nehmen Sie bitte vor dem Besuch für Ausnahmegenehmigungen Kontakt mit der zuständigen Station auf.
Bitte beachten Sie auch weitere Hinweise zu den Besuchsregelungen der einzelnen Kliniken. Diese können ggf. abweichen.
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Aktuelle Besuchsverbote
Aktuelle Besuchsverbote gelten für die Stationen GE2, CH1 und die Isolierstation M13. Generell gilt, dass Besuche auf den Intensivstationen im Vorfeld angekündigt und abgesprochen werden müssen.
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Vorübergehendes Besuchsverbot auf einzelnen Stationen
Aufgrund einer positiven Corona Testung von zwei Patienten und einem Mitarbeiter am 27.07.20, müssen leider für einzelne Bereiche des Städtischen Krankenhauses, die Besuchsregeln angepasst werden. Alle Kontaktpersonen wurden inzwischen identifiziert und befinden sich in häuslicher Isolation.
Betroffen sind eine geriatrisch-chirurgische Station und zwei internistische Stationen. Solange keine Klarheit über die Infektionssituation besteht, sind zum Schutz von Mitarbeiter und Patienten auf den Stationen GE2, CH3/GE5 und CH1 ab sofort keine Besuche mehr möglich.
Da aufgrund der Hygieneregeln im Städtischen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und Personal verpflichtend ist, ist davon auszugehen, dass das Infektionsrisiko im Klinikbetrieb sehr gering ist.
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Aktueller Hinweis für Patientenbesuche am SKK
Patientinnen und Patienten dürfen nun auch ihre Zimmer mit einem Mund-Nasen-Schutz verlassen und sich gemeinsam mit ihrem Besuch, die ebenfalls den Mund-Nasen-Schutz tragen, auf dem Gelände des Städtischen Krankenhauses bewegen. Es ist nun auch wieder möglich, in unserem Bistro einzukaufen, allerdings ist der Aufenthalt dort noch nicht möglich.
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Aktueller Hinweis für Urlauber und Urlaubsrückkehrer
Für Rückkehrer aus dem Urlaub oder Starter in den Urlaub mit einem Kreuzfahrtschiff gibt es im Städtischen Krankenhaus keine Möglichkeit ein Screening auf Covid 19 durchzuführen lassen. Wir bitten um Verständnis! Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.
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Selbstauskunftsbogen für Patientenbesuche am SKK
Ab 13. Juli muss jede(r) Besucher*in eine ausgefüllte Selbstauskunft an der Information am Haupteingang des SKK abgeben
Ab 13. Juli muss jede(r) Besucher*in eine ausgefüllte Selbstauskunft an der Information am Haupteingang des SKK abgeben
Liebe Besucherinnen und Besucher,
ab 13. Juli muss jede(r) Besucher*in beigefügte Selbstauskunft an der Information am Haupteingang des Städtischen Krankenhauses ausgefüllt abgeben, um Angehörige oder Freunde besuchen zu können. Um Wartezeiten zu vermeiden, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie die Selbstauskunft schon ausgefüllt mit ins SKK bringen würden.
Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Krankenhausleitung
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Registrierung für Patientenbesuche am SKK
Alle Besucher müssen sich vor dem Betreten des Krankenhauses am Empfang über ein ausliegendes Formular registrieren.
Alle Besucher müssen sich vor dem Betreten des Krankenhauses am Empfang über ein ausliegendes Formular registrieren.
Alle Besucher müssen sich vor dem Betreten des Krankenhauses am Empfang über ein ausliegendes Formular registrieren. Um diesen Prozess zu beschleunigen, können Sie dies bereits vorab erledigen. Laden Sie sich hierfür das Formular von unserer Webseite herunter und bringen dies ausgefüllt mit.
Noch ein Tipp! Sie können das PDF Formular direkt am PC bearbeiten und vor dem Ausdruck bereits alle Daten direkt eingeben.
Für Ihre Unterstützung möchten wir uns schon jetzt bei Ihnen bedanken.
Ihr Team vom Städtischen
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Neue Besucherregelungen im Städtischen
Die Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 16. Mai 2020 gibt unter anderem neue Vorgaben hinsichtlich der Besucherregelungen vor.
Die Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 16. Mai 2020 gibt unter anderem neue Vorgaben hinsichtlich der Besucherregelungen vor.
Die Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 16. Mai 2020 gibt unter anderem neue Vorgaben hinsichtlich der Besucherregelungen vor, die auch für uns als Krankenhaus und für Sie als Besucherin und Besucher eingehalten werden müssen. Wir sind verpflichtet, die Kontaktbeschränkungen umzusetzen und den strengen Vorgaben zur Umsetzung von Hygieneregelungen gerecht zu werden.
Deshalb haben wir ein Merkblatt „Corona-Knigge für Besucher*innen“ entwickelt, welches wir allen Besucherinnen und Besuchern beim Betreten unseres Hauptgebäudes aushändigen. Darin finden Sie Informationen zu den Besuchszeiten (max. 2 Stunden pro Patient*in pro Tag) und zum allgemeinen Verhalten während Ihres Aufenthalts bei uns.
Damit verbunden ist auch der Hinweis, dass Sie bitte Ihre eigenen mitgebrachten Stoffmasken nicht benutzen, sondern die von uns am Eingang bereitgestellten Mund-Nasen-Schutzmasken anlegen.
Da die einzelnen Kliniken im Städtischen Krankenhaus Kiel aufgrund der verschiedenen Krankheitsbilder differenzierte Hygieneregelungen anwenden müssen, kann sich dies auch auf individuelle Besuchsregelungen vor Ort auswirken. Diese erfragen Sie bitte direkt vor.
Bitte haben Sie im Sinne aller Patientinnen und Patienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verständnis dafür, dass wir auf die Einhaltung dieser Regelungen großen Wert legen, um uns gegenseitig zu schützen.
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Verschärfung des Besuchsverbotes
Mit dem Änderungserlass des Gesundheitsministeriums Schleswig-Holstein vom 31.03.2020 wurde das Besuchsverbot bzw. die Einschränkungen von Kontakten u.a. in Krankenhäusern noch einmal verschärft.
Mit dem Änderungserlass des Gesundheitsministeriums Schleswig-Holstein vom 31.03.2020 wurde das Besuchsverbot bzw. die Einschränkungen von Kontakten u.a. in Krankenhäusern noch einmal verschärft.
Mit dem Änderungserlass des Gesundheitsministeriums Schleswig-Holstein vom 31.03.2020 wurde das Besuchsverbot bzw. die Einschränkungen von Kontakten u.a. in Krankenhäusern noch einmal verschärft. Ausnahmen gibt es nur für Besucher bzw. Angehörige sterbender Patienten und hier auch nur max. 1 Stunde.
Die zeitliche Begrenzung gilt nicht für ein/en Elternteile/Erziehungsberechtigte für Kinder unter 14 Jahren sowie einer Begleitperson bei der Geburt eines Kindes im Kreissaal. Ausnahmen werden nur zugelassen durch den zuständigen Chefarzt oder seinen Vertreter.
Besucherinnen und Besucher mit akuten Atemwegserkrankungen dürfen die Einrichtung auch bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen eines Ausnahmefalls nicht betreten! Darüber hinaus müssen die Besucher über persönliche Schutz- und Hygienemaßnahmen aufgeklärt und dazu angehalten werden, ebenso wie Ein- und Austrittszeiten zu dokumentieren sind. Dies übernehmen die Kollegen und Einsatzkräfte an der Information.
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Mitarbeiterin positiv auf COVID 19 getestet - ermittelte Kontaktpersonen negativ getestet
Eine Mitarbeiterin auf der Früh- und Neugeborenenstation der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin ist Freitag, 27.3., positiv auf COVID 19 getestet worden. Gesundheitsamt und alle Leitungsebenen wurden umgehend informiert. Das Städtische Krankenhaus hat mit einem Krisenstab am Wochenende alle Kontaktpersonen, d.h. Mitarbeiter und Patienten und Eltern ermittelt. Diese sind gestern und heute, informiert und getestet worden. Alle betroffenen Mitarbeiter des Städtischen und sowie Patienten und Angehörige sind negativ getestet worden.
Die Geburtshilfe wurde aus Vorsichtsgründen über das Wochenende von der Versorgung abgemeldet und werdende Mütter gebeten, zur Entbindung ins UKSH zu gehen, da zunächst eine Überprüfung der Kinderärzte auf Kontakt mit der betreffenden Mitarbeiterin erfolgen musste.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wird die Geburtshilfe ab Montag 14 Uhr ihren Betrieb wiederaufnehmen. Gleiches gilt für die betroffene Früh- und Neugeborenenstation. Sie ist in zwei jeweils abgeschlossene Bereiche aufgeteilt. Ein Bereich für neu aufgenommene Früh- und Neugeborene und ein zweiter Bereich mit den bisher dort schon zu behandelnden Kindern.