Rückkehr in den Normalbetrieb – Klinik für Urologie wieder geöffnet

Gebäudeaufnahme von Haus 7 des Städtischen Krankenhauses in Kiel.

Das Städtische Krankenhaus Kiel nimmt nach und nach den regulären Betrieb wieder auf. Am Montag wurde die Klinik für Urologie wieder geöffnet, ab Mittwoch, 6.5., werden die Gastroenterologie und Kardiologie wieder komplett an den Start gehen. Auch die Geriatrie geht dann mit 2 Stationen wieder in den Normalbetrieb.

Weiterhin bleibt die Isolierstation für positiv getestete COVID 19 Patienten in einem abgeschlossenen Bereich in Betrieb. Das gilt auch für die COVID 19 Ausschlussdiagnostik, d.h. der Versorgung sog. Verdachtsfälle, die auf eigenen abgetrennten Stationen stattfindet.  Diese Stationen befinden sich auf einer Etage ohne Zugang durch andere Patienten. Gemäß der Landesverordnung hält das Städtische Krankenhaus 15 Prozent der Intensivkapazitäten für die Behandlung von COVID-Patienten frei.

Für den Schutz von Mitarbeitern und Patienten müssen strikte Hygienemaßnahmen bei Betreten des Städtischen Krankenhauses eingehalten werden. Händedesinfektion und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiter und Patienten zwingend erforderlich. Bei elektiven Behandlungen wird von jedem Patienten aus Kiel vorsorglich einen Tag vor der stationären Aufnahme ein PCR Test gemacht, um eine positive COVID 19 Diagnose auszuschließen. Ausschließlich bei vorliegendem negativen COVID-19-Befund werden die Patienten am Folgetag in der jeweiligen Klinik aufgenommen, bzw. können am Behandlungstag den ambulanten Bereich betreten. Notfälle sind von diesen Regelungen ausgenommen.

Da das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht für alle ist, wird das Infektionsrisiko insgesamt reduziert. Dieser bedeutet im Interesse des Patientenschutzes eine Barriere was den persönlichen Kontakt betrifft. Damit entfiele bei einer ggf. späteren positiven Testung einer der Kontaktpersonen, die sonst angeordnete 14tägige Quarantäne für die anderen Kontaktpersonen.

Nach wie vor gibt es Regelungen für Besuche im Städtischen Krankenhaus, die eingehalten werden müssen. Kinder bis 14 Jahre dürfen durch einen Elternteil Besuch erhalten.  Werdende Mütter dürfen von ihrem Partner zur Geburt in den Kreißsaal begleitet werden.

Aus sozial-ethischen Gründen (z.B. sterbende Patienten) kann der Chefarzt Ausnahmen für eine Person zulassen. Besucher mit akuten Atemwegserkankungen dürfen das Krankenhaus in keinem Fall betreten.

Alle Besucher werden im Eingangsbereich namentlich registriert. Begleitpersonen von Kindern erhalten von der Kinderklinik für die Information im Haupteingangsbereich Chemnitzstraße einen Passierschein.

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