Besuchsverbot und Ausnahmen

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Liebe Besucherinnen und Besucher,

das Städtische Krankenhaus hat aufgrund der aktuellen Situation zu COVID 19 Infektionen in Kiel als Vorsichtsmaßnahme ein Besuchsverbot ausgesprochen.

Ausnahmen hiervon sind:

  • Kinderklinik (nur Eltern!)
  • Geburtshilfe (nur Eltern!)
  • Palliativstation
  • besondere Härtefälle wie sterbender Patient oder Festlegung von Behandlungskonzepten. Hierfür muss eine Besuchserlaubnis der Chefärztin/des Chefarztes oder der Vertretung vorliegen.

Zustellung Gepäck für  Patienten
Das Gepäck für Ihren angehörigen Patienten geben Sie in der Zeit zwischen 10 Uhr und 11 Uhr oder von 15 Uhr bis 16 Uhr an der Information Chemnitzstraße 33 ab. Es wird dringend darum gebeten, keine Wertgegenstände beizufügen! Das Städtische Krankenhaus Kiel übernimmt keine Haftung.

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