Besuchsregelungen werden zum 1. März angepasst – weiterhin FFP2-Maskenpflicht bis 7. April

Auch das Städtische Krankenhaus Kiel passt mit dem Auslaufen der Corona-Testverordnung des Bundes zum 1. März und des Landes zum 7.4. die Besuchsreglungen an.
Konkret heißt das, dass Besucher*innen ab 1. März keinen Antigenschnelltest mehr vorlegen müssen. Darüber hinaus gelten die Besuchszeiten aus der Zeit vor der Pandemie, d.h. Besuche sind dann wieder täglich bis 20 Uhr möglich. Andere Zeiten sollten wie früher auch mit den Kliniken abgesprochen werden. Die Anzahl der Besucher*innen und die Dauer des Besuches sind nicht mehr beschränkt.
Es gilt bis 7. April eine FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher*innen und Beschäftigten.
Weitere Artikel

Der Veranstaltungskalender „Einfach gut informiert“ ist erschienen. Er ist gültig für das zweite Halbjahr 2026 und richt
Mehr erfahren
Das Städtische Krankenhaus Kiel bietet pflegenden Angehörigen auch im neuen Jahr regelmäßig kostenlose Kurse für die Pfl
Mehr erfahren
Rund 3 bis 5 Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD). Diese Erk
Mehr erfahren
Das Städtischen Krankenhaus Kiel ist vom 20.6. bis 28.6 mit einem umfangreichen Aktionsprogramm auf der Kieler Woche ver
Mehr erfahren