Aufnahme
Als Patient werden Sie im Städtischen Krankenhaus Kiel zur Behandlung aufgenommen. Die Art der für Sie am besten geeigneten Behandlung – vollstationär, teilstationär, vor- bzw. nachstationär oder ambulant – wird vom Krankenhausarzt festgelegt.
Anmeldung
Für die Anmeldung benötigen Sie im Normalfall eine Einweisung bzw. Überweisung eines niedergelassenen Arztes.
Bitte bringen Sie neben diesem Formular Ihre gültige Versichertenkarte, als Privatpatient Ihre Klinik-Card, sowie den Personalausweis mit.
An der Information im Bereich des Haupteingangs erhalten Sie Auskunft über die für Sie zuständige Aufnahme.
Im Rahmen der Aufnahme wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Darin enthalten sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVBs) der DRG-Entgelttarif sowie der Hinweis auf die Zuzahlung für gesetzlich Krankenversicherte. Diese Zuzahlung beträgt zurzeit 10 Euro pro stationärem Aufenthaltstag.
Patienten mit einer privaten Krankenvollversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung werden im Rahmen des individuell vereinbarten Versicherungsumfangs gesonderte Leistungen erstattet.
Dazu können folgende Wahlleistungen gehören:



Bitte prüfen Sie vor Aufnahme, ob diese Leistungen durch Ihren Vertrag abgedeckt sind.
Patienten, bei denen keine Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenversicherung stattfindet, sind Selbstzahler.
Wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören, beachten Sie bitte, dass entsprechende Vorrauszahlungen zu leisten sind.
Entlassung
Über den Zeitpunkt der Entlassung entscheidet der behandelnde Arzt. Bei Entlassung aus dem Krankenhaus ist die Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro stationärem Aufenthaltstag an der Kasse zu entrichten.
Sollten Sie für Ihre Versicherung eine Bescheinigung über Ihren Aufenthalt im Krankenhaus benötigen, erhalten Sie diese in der Patientenverwaltung. Auf Wunsch kann eine Patientenquittung über die stationäre Krankenhausbehandlung ausgestellt werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie im Patientenmanagement unter Tel.: 0431 1697-4224/-4225.

