Allgemeines
Integrierte Versorgung
Das Städtische Krankenhaus Kiel GmbH entwickelt Konzepte und Verträge zusammen mit verschiedenen Krankenkassen und niedergelassen Ärzten um neue, verbesserte Versorgungspfade für Patienten aufzubauen.
Diese sog. Verträge zur „Integrierten Versorgung“ (IV) dienen der Verbesserung der Qualität, der Optimierung der Behandlungsabläufe für die Patienten sowie der unbürokratischerenErweiterung des Leistungsangebotes unabhängig vom bisherigen gesetzlichen Leistungsrahmen der Krankenversicherungen.
Alle Beteiligten (z. B. Versicherungen, Krankenhäuser, Ärzte, Rehabilitation und Pflege) vereinbaren aufeinander abgestimmte Behandlungsschritte mit besonders hohen Qualitätsstandards.
Im Mittelpunkt dieser Versorgung steht der Patient, der kostenfrei viele Vorteile im Rahmen der einzelnen IV-Verträge erhalten kann, wenn er dem Behandlungspfad innerhalb der IV rund um seine Gesundheitsfrage (z. B. Schwangerschaft und Geburt, Koronare Herzkrankheit, Prostata-Krebs, u. a.) mittels einer Teilnahmeerklärung bei seinem behandelnden Arzt zustimmt.
Das Städtische Krankenhaus Kiel GmbH übernimmt viele Aufgaben im Rahmen der Integrierten Versorgung und stellt u. a. einen Ansprechpartner für Interessenten zur Verfügung.
Die Einzelheiten zu den Inhalten der speziellen Verträge zur Integrierten Versorgung, die das Städtische Krankenhaus GmbH aktuell abgeschlossen hat, finden Sie über die Menübar.
Kurze Definition:
Die Integrierte Versorgung ist eine neue sektorenübergreifende Versorgungsform im deutschen Gesundheitswesen (Verträge nach §§ 140 a-d, SGB V), die seit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 gesetzlich verankert ist. Sie fördert eine stärkere Vernetzung der verschiedenen Fachdisziplinen und Sektoren (z. B. Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Rehabilitation und Pflege), um die Qualität und Transparenz in der Patientenversorgung zu verbessern und gleichzeitig die Gesundheitskosten zu senken
